Der Krieg in der Ukraine, auch als russisch-ukrainischer Krieg bezeichnet, ist ein seit Februar 2014 andauernder, bewaffneter Konflikt. Er entstand durch stetige Schritte der Eskalation in den ostukrainischen, von prorussischen Separatisten kontrollierten Gebieten Donezk und Lugansk. Seitdem kämpften dort von Russland unterstützte Milizen und reguläre russische Streitkräfte einerseits gegen ukrainische Truppen und Freiwilligenmilizen andererseits. Durch den von Russland am 24. Februar 2022 begonnenen Großangriff auf das gesamte Staatsgebiet der Ukraine hat der Konflikt eine neue Dimension angenommen.
(Quelle: https://de.wikipedia.org und Deutschlandfunk vom 25.02.2022)
Aus aktuellem Anlass erhalten Sie hier die uns vorliegenden Informationen zur Situation von Geflüchteten aus der Ukraine:
Spendensammlungen in Mitteldeutschland
- AWO -Fachdienst für Migration in Apolda, Weimar, Jena
- Verein Ukrainischer Landsleute in Thüringen e.V.
- Zusammenstellung von weiteren, lokalen Spendensammlungen online beim MDR
Häufig gestellte Fragen zum Thema Einreise, Asyl und Unterkünfte im Kontext Flucht aus der Ukraine
- Bundesinnenministerium
- Homepage der Bundesintegrationsbeauftragten
- Bundeskontaktstelle für Geflüchtete mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf
- Föderungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Ehrenamts-Angebote der Bundesländer
- Neue Deutsche Medienmacher e.V. - Handbook Germany
- Deutscher Caritasverband e.V. - Leitfaden Privatunterbringung
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Handbuch Kindergarten und Schule
- Homepage der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge
- Homepage "Thüringen hilft" der Thüringer Landesregierung
- Flüchtlingsrat Thüringen
- Flüchtlingsrat Niedersachsen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesundheitsversorgung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Schwerpunkt Kindergesundheit
- Robert-Koch-Institut
- Deutsche Krebshilfe
Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehrenamt
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
- Thüringer Ehrenamtsstiftung
- Netzwerk nebenan angekommen (Thüringer Engagementfonds)
- Netzwerk Freiwilligenagenturen und Bürgerstiftungen in Thüringen
- Netzwerk Ehrenamtsbeauftragte in Thüringen
"Help Ukraine-Ticket" der Deutschen Bahn für geflüchtete Ukrainer*innen
- Eine Weiterreise ist auch eigenständig mit dem Zug mit Vorlage der Ukraine ID Card (Ausweis) innerhalb Deutschlands und ins westliche Ausland möglich. In den Bahn-Reisezentren oder in den Bahn-Agenturen in Berlin, Dresden, München oder Nürnberg sind die Ausstellungen dieser kostenlosen Tickets möglich. Es gilt in der 2. Klasse bis zum gewünschten Zielort. Die Deutsche Bahn setzt zudem zusätzliche Zuglinien ein. Zeiten sind über die Fahrplanauskunft möglich.
Sozialrechtliche Rahmenbedingungen für geflüchtete Ukrainer*innen
- Eine Übersicht sozialrechtlicher Rahmenbedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz gibt die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V..
Fragen zum Thema Anmeldung in Thüringen
Anfragen zu Unterkunftsgesuchen und -angeboten in Thüringen
- Bürger-Hotlines der Landkreise und kreisfreien Städte werden aktiviert und freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihrer jeweiligen Wohnregion. Kontakte werden auf der Seite "Thüringen hilft", den jeweiligen Homepages der Landkreise und kreisfreien Städte sowie in der Lokalpresse bekannt gegeben.
Anonymer Krankenschein Thüringen
- Er ist für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Zugang zum Gesundheitssystem (dies gilt auch für die Menschen aus der Ukraine, die noch keinen Status erhalten haben) zuständig. Wer eine Behandlung benötigt, kann sich an einer der über 30 Ausgabestellen in Thüringen einen AKS holen und damit behandeln lassen.
Auf der Homepage gibt es auch verschiedene Rufnummern zur Klärung von Gesundheitsfragen.
Beschlüsse auf Ebene der Europäischen Union
Am 3. März 2022 beschloss die EU die Anwendung des "vorübergehenden Schutzes" für Geflüchtete aus der Ukraine. | Відповіді на найбільш поширені питання шукайте нижче.
Beschlüsse und Mitteilungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.
Das Trägerrundschreiben (04/22) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge informiert über die Öffnung.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten zum 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und XII, werden also anerkannten Asylbewerber*innen gleichgestellt. Dies haben die Ministerpräsident*innen der Länder am 7. April 2022 mit der Bundesregierung vereinbart. Die GGUA Flüchtlingshilfe e.V. hat die daraus resultierenden sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in einer Tabelle zusammengefasst.
Ab dem 1. Juni 2022 ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Das Papier des GKV-Spitzenverbandes beschreibt unter anderem wie der Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse gewährleistet wird.
Beschlüsse und Mitteilungen der Thüringer Landesregierung
Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 27.02.2022:
Aufgrund der Kämpfe in der Ukraine ermöglicht Thüringen eine unkomplizierte Aufnahme für Kriegsflüchtlinge. Menschen aus der Ukraine können visafrei nach Deutschland einreisen und zunächst für 180 Tage bleiben. Ein Asylverfahren ist nicht notwendig. Die Frage der Arbeitserlaubnis wird schnellstmöglich mit dem Bund geklärt. Wer in Thüringen keine andere Unterbringungsmöglichkeit hat, kann zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit in der Erstaufnahme des Landes aufgenommen werden. Auch die Kommunen werden sicher mit einer Aufnahme in Kommunale Unterkünfte helfen. Die Koordination der Aufnahme wird vom Bund organisiert.
Thüringer Erlass vom 4. März 2022
Menschen aus der Ukraine, die durch den EU-Ratsbeschluss zur vorübergehenden Aufnahme eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, dürfen auch in der Übergangszeit bis dahin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zuständig ist das jeweilige Sozialamt.