Nebenan angekommen - Der Thüringer Engagementfonds

Aktuelles

Chancenaufenthaltstitel

Umfangreiche Sammlung zu allen Informationen verfügbar

Am 31. Dezember 2022 ist das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Die Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG wird für die Dauer von 18 Monaten erteilt und kann nicht verlängert werden. Sie gilt für Personen, die zum 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet in Deutschland gelebt haben, nicht gravierend straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.


Weiterführende Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen sowie Anwendungshinweise hat die Thüringer BIMF (Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge) Mirjam Kruppa auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Seit dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) sind neben Anwendungshinweisen der Bundesländer auch verschiedene Merkblätter, Leitfäden und Informations-Videos dazu erschienen. Um einen Überblick zu ermöglichen, wurde vom Informationsverbund Asyl & Migration e.V. eine Informationssammlung erstellt, die fortlaufend aktualisiert werden soll.