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Neuer Steuerwegweiser für Vereine erschienen

Broschüre des Thüringer Finanzministeriums ab sofort online und postalisch verfügbar

Quelle: Pixabay

Das Thüringer Finanzministerium hat die Broschüre „Steuerwegweiser für Vereine“ neu aufgelegt. Darin werden die aktuellen steuerlichen Regelungen für Vereine übersichtlich erläutert. In diesem Jahr müssen ca. 5.000 steuerbegünstigte Vereine im Freistaat eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Im Steuerwegweiser erfahren die Verantwortlichen, was zu beachten ist. 

Umfangreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht lassen Vereinen mehr Spielraum. Werden Vereine zum Beispiel mit dem Verkauf von Speisen und Getränken auf kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen wirtschaftlich tätig, dann unterliegen sie ab dem Jahr 2020 erst der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen 45.000 Euro übersteigen. Vorher lag die Besteuerungsgrenze bei 35.000 Euro. 

Kleine Vereine müssen ihre finanziellen Mittel nicht mehr zeitnah verwenden. Bisher mussten gemeinnützige Organisationen alle eingenommenen Gelder grundsätzlich spätestens im übernächsten Jahr wieder ausgegeben haben. Diese Pflicht entfällt für alle Vereine, deren jährliche Einnahmen kleiner oder gleich 45.000 Euro sind. 

Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis ist um 100 Euro gestiegen. Seit dem 1. Januar 2020 genügt für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die 300 Euro nicht übersteigen, als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstituts. 

Die Broschüre können Sie kostenfrei per E-Mail bestellen oder als pdf-Datei herunterladen!