Nebenan angekommen - Der Thüringer Engagementfonds

FAQ

1. Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle in Thüringen wirkenden (nicht notwendiger Weise gemeinnützigen) Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise und kreisfreien Städte. Einzelpersonen können mit dem Engagementfonds nicht gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

2. Was ist förderfähig?

Tandem-Initiativen: Sprachlotsen, Integrationsbegleiter, Lernpatenschaften, Freizeitpatenschaften,…

Willkommens-Initiativen: Nachbarschaftsfeste, interkulturelle Kochabende, Stadt(-teil)rallye,...

Kulturvermittelnde Projekte: Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsworkshops, Theaterworkshops,
(Vor-)Lesenachmittage, Veranstaltungen in Stadtteilgärten, Skateboard-, Fahrrad- und Schwimmkurse, Näh-, Holz- und Graffitiwerkstätten, Musikprojekte,…


NICHT förderfähig sind hingegen: Personalkosten, Fahrzeuge und Fahrtkosten für Hilfsgütertransporte sowie Gegenstände für Hilfsgütertransporte (kein Spendenausgleich).

3. Wie hoch ist die Fördersumme?

Gefördert werden können pro Antrag maximal 1.000,- Euro.

4. Welche Kosten können angerechnet werden?

Aufwandsentschädigungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz

Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz

Honorare: für Moderatoren, Dolmetscher, Fachkräfte, Künstler,…
Maximaler Honorarsatz pro Person/Tag: 300,00€ (brutto)

Öffentlichkeitsarbeit: Plakate, Flyer, Vortrags- und Seminarunterlagen,…

Sachkosten: Büromaterial, Mieten, Telefonkosten, Portokosten, Lernhefte und –spiele, Mal- und Bastelmaterial,…

5. Wie viele Anträge kann eine Einrichtung stellen?

Die Antragstellung erfolgt projektbezogen, d.h. im laufenden Kalenderjahr können Sie auch mehrere Anträge stellen. Beziehen Sie sich jedoch bei Mehrbewerbungen im aktuellen und Wiederbewerbungen in künftigen Kalenderjahren stets auf denselben/dieselbe Projektpartner/-in. Ausgeschlossen ist die Zusage einer Förderung seitens mehrerer Projektpartner/innen für das gleiche Vorhaben.

Ist Ihre Organisation in mehreren Landkreisen durch selbstständige Einheiten vertreten, können diese ebenfalls projektbezogene Anträge bei dem/der zuständigen Projektpartner/-in stellen

6. Wie erfolgt die Abrechnung der Fördermittel?

Sollten Sie eine positive Fördermittelzusage von einer/einem unserer Projektpartner/innen bekommen, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Abrechnung der Fördermittel nach Abschluss des Projektes, spätestens Ende des laufenden Kalenderjahres. Diese erfordert einen Sachbericht mit Fotos, die Auflistung der einzelnen Ausgabeposten und die dazugehörigen Belege in Kopie. Bei der Auszahlung von Aufwandsentschädigungen belegen Sie uns auf einem entsprechenden Formblatt die Auszahlung durch Unterschrift der Zahlungsempfänger.

7. Wo gibt es die Antragsformulare?

Unter Downloads finden Sie das aktuelle Antragsformular. Dieses senden Sie an eine/n unserer Projektpartner/innen. Bitte treten Sie vorab mit diesen in Kontakt, um etwaige Projektvorhaben zu klären und eine Antragsstellung zu erleichtern.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Wenden Sie sich für weitere Fragen gern jederzeit an unsere Projektpartner/innen vor Ort oder kontaktieren Sie uns in der Thüringer Ehrenamtsstiftung:

Dr. Niels Lange
Geschäftsführer Thüringer Ehrenamtsstiftung
Telefon 0361 / 65 73 66 2
E-Mail: lange(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de