Landesweite Plattform 'Thüringen hilft'
Finanziert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft entwickelte die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) ein Portal, dass sowohl Helfer als auch Hilfesuchende zusammenbringen soll.
Die Bündelung von Angeboten und Hilfegesuchen soll maßgeblich zur Transparenz der zahllosen Initiativen bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen beitragen. Da neue MitbürgerInnen die vielschichtigen Abläufe und Regelungen in Deutschland, z.B. auf Ämtern, zu Beginn kaum fassen können, tragen auch Akteure der Wirtschaft und andere Ministerien zur Informationsplattform bei. So informiert auf www.thueringen-hilft.de das Thüringer Arbeits- und Sozialministerium über Zugangsvoraussetzungen für Arbeit und Ausbildung, über das duale Berufsbildungssystem und die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.
Die Stiftung möchte alle Engagierten ermutigen diese Möglichkeit der Transparenz zu nutzen, denn nur wenn alle aktiv werden, können Hilfesuchende von solch einem allumfassenden Angebot profitieren. Als Akteure können Sie hier Ihre Institution/ Ihre Initiative jederzeit selbst online einpflegen.
Unmittelbare Hilfe für Geflüchtete ohne Verlust der Gemeinnützigkeit
Die 16 Finanzminister der Bundesländer einigten sich 2015 auf „Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge“ und erklärten diese zusammenfassend im Schreiben vom 22.September 2015.
Hier nach können gemeinnützige Vereine zweckungebundene Spenden, auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage, unmittelbar zur Unterstützung von Flüchtlingen verwenden. Die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag für Geflüchtete stellt ebenfalls ein wichtiges Werkzeug zur Integration dar. Auch hier können Vereine ohne entsprechende Satzungsregelung handeln und brauchen nicht um den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit fürchten.