Nebenan angekommen - Der Thüringer Engagementfonds

Versicherung im Ehrenamt

Welche Absicherungen habe ich als Helfer?

Der Einsatz und das Engagement von ehrenamtlichen Helfern verdient höchste Anerkennung und Respekt. Doch wie sind ehrenamtliche Helfer bei kurz- oder langfristiger ehrenamtlicher Tätigkeit abgesichert, wenn etwas passieren sollte? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Wenn Sie kurzfristig und selbstorganisiert ein Ehrenamt aufnehmen (z.B. Tandem mit einem Geflüchteten) ohne dabei über eine Trägerorganisation tätig zu werden, sollten Sie abklären, ob Sie eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung haben. Schäden, die Sie nicht vorsätzlich anderen Personen zufügen, werden oft von privaten Haftpflichtversicherungen abgedeckt, die Sie eigenständig abschließen müssen. Sie sollten dabei unbedingt prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung auch ehrenamtliche Tätigkeiten mit absichert (oftmals werden verantwortliche Tätigkeiten wie die Leitung eines Vereins vom Versicherer ausgeschlossen!).

Grundsätzlich gilt: Die private Versicherung hat stets Vorrang. Sollte diese den Schutz verneinen, so können Sie eventuell auf Versicherungen der Trägerorganisation oder Einsatzstelle zurückgreifen.

 

Bin ich in meinem „klassischen“ Ehrenamt versichert?

Wenn Sie die Kommune, Kirche oder Wohlfahrtspflege (z.B. AWO, Caritas, DRK) in deren Aufgabenbereich unterstützen und diese zum Wohle anderer wirken, erhalten Sie automatisch gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Versichert sind Unfälle während der ehrenamtlichen Tätigkeit und für die Dauer des Hin- und Rückweges zwischen Wohn- und Einsatzort.

Achtung: Ein privat genutzter Umweg über z.B. den Bäcker beeinträchtigt den Versicherungsschutz bereits, sodass Folgekosten bleibender Schäden hier meist vom Betroffenen selbst getragen werden müssen.

Beispiele eines „klassischen“ Ehrenamtes: Schöffen bei Gericht, Mitglied im Kirchenvorstand, Helfer bei der freiwilligen Feuerwehr,…

 

Bin ich als Mitglied/Ehrenamtlicher eines Vereins in meinem Ehrenamt versichert?

Informieren Sie sich über die Versicherungssituation Ihres Vereines, denn diese sind nicht verpflichtet ehrenamtliche Helfer zu versichern.

Beschäftigungsähnliche Tätigkeiten sind in den meisten Fällen sogar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert: Trainieren Sie mehrmals wöchentlich eine Volleyballmannschaft oder helfen Sie beim Aufbau der Festveranstaltung einer Selbsthilfegruppe? Ob dies unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung geschieht, beeinflusst den Schutz nicht.

Ausschließlich die Mitgliedschaft im Verein reicht allerdings nicht für einen Versicherungsschutz aus, denn der Verein (oder vielmehr der Vorstand) muss z.B. den Fußballtrainer der C-Jugend mit seiner Tätigkeit beauftragen. Um Lücken zu vermeiden schließen die meisten Vereine eine Gruppenversicherung (Unfall, Haftpflicht) ab und benennen hier alle möglichen Vereinsaktivitäten und beschreiben ebenfalls die ehrenamtlichen Tätigkeiten ganz genau. Hat der Verein keinen Versicherungsschutz und deckt auch die private Versicherung den Fall nicht ab,  so können Sie auf den Versicherungsschutz des Landes Thüringen zurückgreifen.

Ein selbstorganisiertes Ehrenamt ist über diesen Weg versichert, wenn sich mindestens zwei Personen für ein wohltätiges Ziel zusammenschließen. Ein Tandem mit einer hilfebedürftigen Personen, welches sich z.B. bei einem losen Treffen im Erzähl-Café entwickelt hat, ist hier wiederum nicht versichert. Klären Sie dafür unbedingt Ihren privaten Unfall- und Haftschutz ab!

Finden Sie hier den Flyer zum Versicherungsschutz bürgerschaftlich Engagierter in Thüringen.

Beachten Sie: Sind Sie im Rahmen einer Initiative tätig, empfiehlt es sich dies schriftlich festzuhalten. Der Name und das Wirken/Ziel der Initiative, Teilnehmer, eventuell Protokolle der Einsätze können hier für die Nachweispflicht im Schadensfall dienen.

Bin ich im Rahmen eines Freiwilligendienstes versichert?

Personen, die sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Jugendfreiwilligendienst (als freiwilliges soziales Jahr – FSJ – oder freiwilliges ökologisches Jahr – FÖJ) engagieren, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen folgende Freiwilligendienste:

-        Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

-        Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)

-        Bundesfreiwilligendienst (BFD)

-        Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

-        Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“

 

Kinder bleiben weiterhin in der Familienversicherung und müssen sich nicht selbst gesetzlich krankenversichern.

 

Sind Geflüchtete über Sportvereine versichert?

Einige Deutsche Sportvereine leisten dadurch Integrationsarbeit, dass sie Flüchtlinge einladen, mit den Vereinen zu trainieren, an Wettkämpfen oder am Vereinsleben teilzunehmen. Der Landessportbund Thüringen e.V. übernimmt nun auch die Unfall- und Haftversicherung für Geflüchtete und Asylsuchende ohne Vereinszugehörigkeit. Dies gilt für den Aufenthalt auf dem jeweiligen Vereinsgelände als Sportteilnehmer*in oder Zuschauer*in sowie für den Heimweg von der Sportstätte zur jeweiligen Unterkunft.